Reservierte Zimmer stehen unserem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (z. B. bei Veranstaltungen). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so verpflichten wir uns um gleichwertigen Ersatz im Hause zu bemühen.
Für unsere Gruppenarrangements und Tagungen gilt folgendes:
Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern wird Folgendes in Rechnung gestellt:
Der Landgasthof Hess bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu bezahlen.
Wir bitten den Veranstalter, uns die Teilnehmerlisten bis 5 Tage vor der Ankunft zur Verfügung zu stellen, da wir ansonsten keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen können. Das gleiche gilt für eine größere als die vereinbarte Teilnehmerzahl.
Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch den Inhaber Karsten Hess. Verschweigt der Besteller/Veranstalter gegenüber dem Vertragspartner, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist die Hotelleitung berechtigt, den Vertrag fristlos zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten gemäß der Abbestellungsregelung zu treffen.
Werden die von uns erbetenen Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies uns unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes zu Lasten des Auftraggebers.
Sämtliche Preisauszeichnungen und Vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung auf des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
Gastrechnungen sind sofort und bar netto Kasse zu zahlen.
Bei ausländischen Vertragspartnern bitten wir, bei Zahlung mit Scheck um die Ausstellung des Betrages in €.
Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.
Folgende Kreditkarten werden von uns akzeptiert: Mastercard, Visa Card, sowie EC-Card und Maestro.
Sie als Vertragspartner oder Gast oder als Gastgeber haften in vollem Umfang für die durch Sie selbst oder Ihre Gäste verursachte Schäden.
Eine der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt des Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt vermindert wird.
Werden wir durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung unserer Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenspflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Das Hotel haftet dem Gast nach des Bestimmungen des BGB (das Hundertfache des Zimmerpreises, maximal 6.000,00 €). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß § 701 BGB nur bis zum Betrage von 1.500,00 € gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen.
Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 10.00 Uhr mitzuteilen. Die Räumung des Zimmers hat bis 11.00 Uhr zu erfolgen oder andernfalls sollte eine Absprache mit dem Empfang getroffen werden. Sollten die getroffenen Vereinbarungen gravierend überschritten werden, stellen wir dies anteilig zum Zimmerpreis in Rechnung.
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne Zustimmung der Hotelleitung nicht gestattet. Für die Beschädigung der Einrichtung oder des Inventares des Landgasthof Hess, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter/Besteller.
Das Hotel bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Wir übernehmen die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Im Rahmen unserer Dienstleistungen übernehmen wir in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für die Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Bad Hersfeld.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Gastaufnahmevertrages und werden bei Buchung anerkannt.
Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel des Geschäftsabwicklung gemäß BDSG hin.
Neuensteien-Aua, 01.05.2013
Landgasthof Hess
Inhaber: Karsten Hess